Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der Firma WALZ Erneuerbare Energien GmbH, 76646 Bruchsal

 

I. Gemeinsame Bestimmungen für Werkleistungen, Reparaturen, sonstige Leistungen und Verkäufe

§ 1 Geltungsbereich
1. Die Firma WALZ Erneuerbare Energien GmbH erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur nach den nachstehenden allgemeinen Geschäftbedingungen. Ergänzende und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn WALZ Erneuerbare Energien GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht im einzelnen ausdrücklich differenziert wird.
3. Im folgenden wird die Firma WALZ Erneuerbare Energien GmbH als Firma WALZ, der Vertragspartner als Kunde, Verbraucher, Unternehmer oder Auftraggeber bezeichnet.

§ 2 Angebote, Urheberrecht
1. Die Angebote der Firma WALZ sind freibleibend und stellen lediglich ein Angebot an den Kunden dar, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistungen.
2. Der Firma WALZ stehen an den im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe dem Kunden überlassenen Beschreibungen, Plänen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht sowie das Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorgenannten Unterlagen ohne unsere Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma WALZ behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Vor vollständigem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware ohne ausdrückliche Einwilligung von der Firma WALZ nicht zulässig.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma WALZ unverzüglich anzuzeigen, wenn Dritte auf die Ware zugreifen wollen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angekündigt oder durchgeführt werden. Der Kunde hat der Firma WALZ ebenfalls unverzüglich eine Beschädigung oder Vernichtung der Ware mitzuteilen.
Der Kunde hat der Firma WALZ alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
3. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt der Firma WALZ bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen; die Abtretung nimmt die Firma WALZ an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Firma WALZ behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpfl ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die Firma WALZ. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer, so erwirbt die Firma WALZ an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.

§ 4 Preise
1. Für Lieferungen oder Leistungen, die nicht innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, hat die Firma WALZ das Recht, den Preis entsprechend zwischenzeitlich evtl. erfolgter Lohn- und Materialkostensteigerungen anzupassen.
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei allen Preisanpassungen um mehr als 3% Punkte gegenüber dem Vertragspreis , ein Recht zur Vertragsauflösung.

§ 5 Haftungsbeschränkung
1. Gegenüber Unternehmern haftet die Firma WALZ gleich aus welchem Rechtsgrund weder für direkte noch für indirekte Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von der Firma WALZ oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.Dies gilt nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung der Firma Walz auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Pflichtverletzungen der Firma WALZ oder deren Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit zur Folge haben.
2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern, sowie bei gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen, z.B. des Produkthaftungsgesetzes.

§ 6 Termine
1. Der Beginn vereinbarter Lieferfristen oder Fertigstellungsfristen sowie die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass alle erforderlichen technischen Fragen abgeklärt wurden und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkam. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine hat der Kunde der Firma WALZ eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der geschuldeten vertraglichen Leistung einzuräumen.
2. In Fällen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und ähnlichen von der Firma WALZ nicht zu vertretenden Ereignissen verlängert sich die Leistungsfrist der Firma WALZ um die Dauer dieser Ereignisse. Dauern die Ereignisse länger als 3 Monate an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.
Bereits wirksam entstandene, gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
3. Die Firma WALZ ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.

§ 7 Annahmeverzug des Kunden, Gefahrübergang
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann die Firma WALZ den Ersatz der üblichen Lagerkosten sowie den Ersatz für die sonstigen Mehraufwendungen für Transport, Lagerung und Erhaltung des Liefergegenstandes verlangen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache geht ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, ab dem dieser sich in Annahmeverzug befindet.
Weitergehende Ansprüche der Firma WALZ bleiben vorbehalten.


II. Besondere Bestimmungen für Verkäufe

§ 1 Gewährleistung
1. Für die Gewährleistungsansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist bei Lieferungen an Verbraucher und bei Lieferungen an Unternehmer von 12 Monaten jeweils ab Gefahrübergang. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Schadensersatzansprüchen gemäß I. § 5. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährung.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so kann er wählen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wenn die Art der gewählten Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt, kann die Firma WALZ die Art der gewählten Gewährleistung verweigern. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für mangelbehaftete Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Wenn die Nacherfüllung trotz zweimaliger Durchführung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages sowie Schadensersatz verlangen. Im Falle nur geringfügiger Mängel steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die in I. § 5 abgedruckten Haftungsbeschränkungen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und zu rügen, auf § 377 HGB wird verwiesen.
5. Produktgarantien, Leistungsgarantien ebenso wie Konformitäts- und Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers, welche seitens der Firma WALZ im Rahmen der Lieferung weitergegeben werden und deren Verfasser nicht die Firma WALZ ist, stellen keine eigene Garantie oder Zusage der Firma WALZ dar.


III. Besondere Bestimmungen für Werkleistungen, Reparaturen und sonstige Leistungen

§ 1 Gewährleistung, Garantien
1. Bei Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist ab der Abnahme von 12 Monaten für Unternehmer und von 24 Monaten für Verbraucher.
2. Durch bloße schriftliche Mängelrüge wird der Lauf der Verjährung von Mängelansprüchen nicht unterbrochen.
3. Produktgarantien, Leistungsgarantien ebenso wie Konformitäts- und Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Herstellers, welche seitens der Firma WALZ im Rahmen der Lieferung weitergegeben werden und deren Verfasser nicht die Firma WALZ ist, stellen keine eigene Garantie oder Zusage der Firma WALZ dar.

§ 2 Bauliche Voraussetzungen
1. Der Auftraggeber ist selbst für das Erfordernis und die Erteilung evtl. Baugenehmigungen, Genehmigungen der Denkmalschutzbehörde und ähnlichem für die Errichtung des jeweiligen Werkes verantwortlich.

§ 3 Rücktritt, Schadensersatz
1. Tritt der Auftraggeber unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er gegenüber der Firma WALZ schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz in diesem Fall beträgt 10% des vereinbarten Werklohns. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma WALZ einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
2. Rohstoff- oder Energiemangel, Arbeitskämpfe und ähnliche von der Firma WALZ nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Lieferungsfrist der Firma WALZ um die Dauer dieser Ereignisse. Dauern die Ereignisse länger als drei Monate an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Bereits wirksam entstandene gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Die Firma WALZ haftet nicht für Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die sie nicht zu vertreten hat und ersetzt keine hierdurch entstandenen Aufwendungen oder Schäden.


IV. Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ 1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Ist der Kunde Unternehmer, wird als Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten das am Geschäftssitz der Firma WALZ zuständige Gericht vereinbart. Die Firma WALZ ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

§ 2 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.




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